FAQ zu swisscovery-Rechnungen

Sie haben eine Frage zu einer Rechnung, wundern sich, weshalb Sie eine Rechnung von der SLSP AG erhalten oder fragen sich, an wen Sie sich wenden können? Wir haben im Folgenden verschiedene Fragen und Antworten zu swisscovery-Rechnungen zusammengestellt.

Fragen zu Rechnungen

Im Folgenden sind verschiedene Fragen und Antworten aufgeführt.

Generell

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu grundsätzlichen Anliegen

Warum erhalte ich eine Rechnung von der SLSP?

Sie haben in den letzten Monaten gebührenpflichtige Leistungen auf www.swisscovery.slsp.ch bezogen, und/oder es sind kostenpflichtige Rückrufe oder sonstige Mahngebühren entstanden, die Ihnen nun von SLSP in Rechnung gestellt werden. Die Swiss Library Service Platform (SLSP) ist Dienstleisterin für Bibliotheken und betreibt mit diesen zusammen die nationale Bibliotheksplattform swisscovery, die wissenschaftliche Informationen aus aktuell 500 Bibliotheken aus der Schweiz bündelt und einfach zugänglich und leicht auffindbar macht. Im Namen und Auftrag der Bibliotheken stellt SLSP den Nutzer:innen von swisscovery kostenpflichtige Leistungen der Bibliotheken in Rechnung.

Welche Leistungen auf swisscovery sind kostenpflichtig?

Konsultieren Sie hierfür die Gebührenordnung auf SLSP | Die Preisgestaltung von swisscovery. Beachten Sie dabei, dass die an swisscovery angeschlossenen Bibliotheken individuell bestimmen, welche Leistungen sie an die Bibliothekskund:innen weiterverrechnen und zu welchen Konditionen.

Kann ich in meinem swisscovery-Account eine Übersicht über meine offenen und abgegoltenen gebührenpflichtigen Leistungen sehen?

In swisscovery können Sie die mit Ihrem Konto verknüpften Gebühren einsehen unter: Mein Konto > Gebühren. Auf der linken Seite der Ansicht können Sie zwischen den Bibliotheken navigieren. Nutzen Sie die Filterung, um Gebühren mit verschiedenen Status anzuzeigen.

anzeige_gebuehren_swisscovery

  • Aktiv: Gebühren sind noch nicht verrechnet und könnten allenfalls noch direkt in der Bibliothek bezahlt werden (sofern die Bibliothek diesen Service anbietet).

  • Im Rechnungsprozess: Die Rechnung wird derzeit erstellt oder wurde bereits versendet. Eine Zahlung ist noch ausstehend.

  • Geschlossen: Die Gebühren wurden bezahlt. / Die Gebühren wurden von der Bibliothek storniert. / Die Rechnung konnte nicht zugestellt werden. / Die Rechnung wurde nach vergeblichem Mahnprozess ohne Zahlungseingang geschlossen, und die Forderung ging an die Bibliothek zurück und wird dort weiterbearbeitet.

  • Strittig: Die Bibliothek prüft die Legitimität der Gebühren.

Wie oft erhalte ich eine Rechnung für gebührenpflichtige Leistungen auf swisscovery?

Die Rechnungsstellung durch SLSP erfolgt monatlich und bezieht sich jeweils auf die von Ihnen bezogenen gebührenpflichtigen Leistungen auf swisscovery vom vorletzten Monat (d.h. bspw. im Mai erhalten Sie die Monatsrechnung für März).

Auf meinem Konto sind Gebühren, die noch nicht fakturiert wurden. Können diese vorzeitig fakturiert werden?

Die Gebühren werden einmal monatlich automatisch von Ihrem Konto für die Rechnungsstellung übertragen, sofern sie älter als 30 Tage sind. Eine frühere Fakturierung ist leider nicht möglich.

Warum sind auf der Rechnung Leistungen von verschiedenen Bibliotheken aufgeführt?

SLSP stellt für gebührenpflichtige Leistungen der auf swisscovery angeschlossenen Bibliotheken eine Sammelrechnung. Auf der Rechnung ist ersichtlich, bei welcher Bibliothek die entsprechende Leistung bezogen wurde. Es kann aber sein, dass Gebühren von gewissen Bibliotheken nicht auf der Rechnung aufgeführt sind, da sie von diesen Bibliotheken direkt in Rechnung gestellt werden.

Rechnungsversand

Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Rechnungsversand

Wieso erhalte ich eine Rechnung auf Englisch?

Die Rechnung wird in der Sprache ausgestellt, die in Ihrem SWITCH edu-ID Konto als bevorzugte Sprache
definiert ist. Sie können die Sprache in Ihrem SWITCH edu-ID-Konto anpassen.

Kann ich meine Rechnung per Post erhalten?

Rechnungen werden ausschliesslich per E-Mail mit dem Absender noreply@swisscovery.ch versendet.
Eine Zustellung auf dem Postweg ist nicht möglich.

Kann ich zwei oder mehrere E-Mail-Adressen für den Rechnungsversand hinterlegen?

Rechnungen und Zahlungserinnerungen können nur an eine E-Mail-Adresse versandt werden. Aus systemtechnischen Gründen ist der Versand an mehrere E-Mail-Adressen oder Adressen im Cc leider nicht möglich.

Wieso ist meine Rechnung unlesbar?

Rechnungen und Zahlungserinnerungen werden im PDF-Format versandt. Um diese Dokumente lesen zu
können, benötigen Sie das Programm Adobe Reader. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die neueste Version
von Adobe verwenden.

Wieso habe ich eine Rechnungs-/Zahlungserinnerungs-E-Mail ohne Anhang erhalten?

Es kann vorkommen, dass der Anhang unserer Rechnungs- oder Zahlungserinnerungs-E-Mails (insbesondere
auf bestimmten Apple-Geräten) nicht korrekt angezeigt wird, wenn die Software Ihres Geräts nicht auf
dem neuesten Stand ist.
Wenn Sie unsere E-Mail mit einem Apple-Gerät geöffnet haben, empfehlen wir, Ihre Software auf die neueste
Version zu aktualisieren. Alternativ können Sie versuchen, die E-Mail auf einem anderen Gerät oder in
einem anderen E-Mail-Programm zu öffnen.
Für eine Rechnungskopie wenden Sie sich bitte an swisscovery@slsp.ch.

Mails von SLSP landen bei mir im Spam-Ordner. Was kann ich dagegen tun?

Um sicherzustellen, dass E-Mails von SLSP nicht in Ihrem Spam-Ordner landen, empfehlen wir, die E-Mail-
Adresse noreply@swisscovery.ch (genutzt für Rechnungen und Zahlungserinnerungen) bei Ihrem E-Mail-
Provider als vertrauenswürdig einzustellen. Dies können Sie in der Regel durch Hinzufügen der Adresse zur
Liste sicherer Absender (Whitelist) oder Kontakte erreichen. So können Sie sicherstellen, dass Sie künftige
Rechnungen oder ggf. Zahlungserinnerungen in Ihrer regulären Inbox erhalten.

Zahlung

Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Zahlung

Wie kann ich die Rechnung bezahlen?

Benutzen Sie zur Begleichung der Gebühren die per E-Mail erhaltene QR-Rechnung. Die QR-Rechnung können Sie mit Ihrer Mobile Banking-App oder via E-Banking bezahlen. Der QR-Code (auf der letzten Seite der Rechnung) enthält alle relevanten Informationen, die für den Zahlungsvorgang erforderlich sind. Bitte beachten Sie bei manueller Eingabe der Zahlungsdaten, dass die Angabe der Referenznummer zwingend nötig ist. Zahlungen ohne Angabe der Referenznummer können nicht zugeordnet werden. Ihre Rechnung bleibt unbezahlt.

Wie kann ich eine QR-Rechnung bezahlen, wenn ich weder Mobile- noch E-Banking nutze?

Der QR-Code für Mobile- und E-Banking ist eine Zusatzfunktion auf der Rechnung. Diese funktioniert jedoch wie ein herkömmlicher Einzahlungsschein. Es befinden sich alle dafür benötigten Informationen wie Zahlungsempfänger:in, Konto, Referenznummer, Währung, Betrag, etc. darauf. Somit kann die Rechnung auch mit den bisherigen Zahlungsmethoden beglichen werden. Ohne Mobile- und E-Banking kann die Rechnung am Schalter einer Filiale der Schweizerischen Post oder per Zahlungsauftrag im Couvert an die Bank bezahlt werden.

Kann ich meine Gebühren per Kreditkarte, TWINT, eBill bezahlen?

Derzeit besteht nur die Möglichkeit, die Gebühren per Rechnung zu bezahlen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden geprüft.

Kann ich meine Gebühren weiterhin direkt in der Bibliothek bezahlen?

Bitte erkundigen Sie sich vorgängig, ob dieser Service in betreffender Bibliothek angeboten wird. Einmal durch SLSP in Rechnung gestellte Gebühren können nicht mehr vor Ort beglichen und müssen via QR-Rechnung bezahlt werden.

Wie kann ich die Rechnung aus dem Ausland bezahlen?

SLSP empfiehlt die Überweisungen in CHF zu tätigen. Der offene Betrag ist netto in CHF geschuldet. Spesen von Auslandzahlungen gehen vollumfänglich zu Ihren Lasten. Damit SLSP resp. die Bibliothek den gesamten Betrag erhält und Ihnen damit korrekt gutgeschrieben werden kann, sind die auf der Rechnung vermerkten Angaben korrekt zu übernehmen.

Als Alternative zu den teuren Auslandzahlungen können Rechnungen auf einer Poststelle des staatlichen Postunternehmens «Die Post» in der Schweiz bezahlt werden. Dort ist die Bezahlung einer QR-Rechnung problemlos möglich.

Bei Problemen mit der Bezahlung wenden Sie sich bitte an swisscovery@slsp.ch.

Ist eine Ratenzahlung der ausstehenden Gebühren möglich?

Bei höheren Rechnungsbeträgen können Ratenzahlungen vereinbart werden. Für Anfragen zur Ratenzahlung wenden Sie sich bitte an swisscovery@slsp.ch.

Ich kann die vorgegebene Zahlungsfrist nicht einhalten. Kann diese verlängert werden?

Um die Zahlungsfrist zu verlängern, wenden Sie sich bitte an swisscovery@slsp.ch.

Ich habe zu viel oder doppelt bezahlt. An wen muss ich mich wenden?

Bei Über- oder Doppelzahlungen an SLSP wenden Sie sich bitte an swisscovery@slsp.ch.

Was passiert, wenn ich eine Rechnung nicht bezahle?

Geht nach Ablauf der Zahlungsfrist keine Zahlung von Ihnen bei SLSP ein, so erhalten Sie eine Zahlungserinnerung. Bei Missachten der Zahlungserinnerung erhalten Sie nach 30 Tagen eine zweite und letzte Zahlungserinerung. Erfolgt weiterhin kein Zahlungseingang, so behält sich die Bibliothek, bei der die Gebühren entstanden sind, vor, Ihren Zugang auf swisscovery vorübergehend zu blockieren, bis die Zahlung erfolgt ist. Wie diese nachträgliche Zahlung zu tätigen ist, wird Ihnen die betroffene Bibliothek mitteilen.

Support

Hier finden Sie Fragen und Antworten zu unserem Support

Über welche Telefonnummer kann ich SLSP erreichen?

SLSP betreibt keine Telefonzentrale. Wenn Sie Fragen zu Gebühren oder Ausleihen haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Bibliothek. Bei Fragen zur Bezahlung kontaktieren Sie bitte swisscovery@slsp.ch.

An wen wende ich mich, wenn etwas auf der Rechnung nicht stimmt?

Bei Fragen zu einzelnen Rechnungspositionen wenden Sie sich direkt an die auf der Rechnung bei der entsprechenden Position aufgeführten Bibliothek. Beanstandungen werden innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung von der verantwortlichen Bibliothek entgegengenommen.

Für Anpassungen der Rechnungsadresse wenden Sie sich bitte an swisscovery@slsp.ch.

Meine Kontaktangaben sind falsch. Wie berichtige ich diese?

Ihre persönlichen Daten (bspw. Postadresse, E-Mail) müssen Sie selbst in Ihrem SWITCH edu-ID Konto anpassen. Bibliotheken können Ihre persönlichen Angaben nicht bearbeiten. Die Rechnung wird Ihnen per E-Mail zugestellt. Darauf ist Ihre präferierte Postadresse aufgedruckt. Diese können Sie auf der Registrierungsplattform bestimmen. Sie können wählen, ob Sie Ihre Arbeits- oder Privatadresse als präferierte Postadresse verwenden möchten (swisscovery – Verwaltung von Bibliotheksausweisen).

Zudem können Sie eine abweichende Rechnungsadresse sowie eine spezielle E-Mailadresse für den Rechnungsversand hinterlegen. Eine Hilfestellung dazu finden Sie hier.

Wenn es sich bei Ihrem Konto um ein institutionelles Konto handelt, bitten wir Sie, Adressänderungen oder abweichende Rechnungs-/E-Mailadressen mit einer E-Mail an swisscovery@slsp.ch zu melden, damit wir die Anpassungen vornehmen können.

Ich habe meine Rechnung versehentlich gelöscht / Ich habe nie eine Rechnung erhalten. Wo erhalte ich eine Kopie?

Bitte senden Sie eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an swisscovery@slsp.ch, um eine Kopie der offenen Rechnung zu erhalten. Stellen Sie vorgängig bitte sicher, dass sich die Rechnungs-E-Mail mit Absender noreply@swisscovery.ch nicht in Ihrem Spam-Ordner befindet.

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen jeweils sechs bis acht Wochen nach dem Anfallen der Gebühren erstellt werden, d.h. bspw. Gebühren vom März werden im Mai verrechnet.

In welchem Fall erhalte ich keine Rechnungskopie?

Eine Rechnungskopie kann nur für offene und bezahlte Rechnungen versendet werden. Rechnungen, die nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt worden sind, werden im Finanzverwaltungssystem von SLSP geschlossen, und die Forderung geht an die Bibliothek für die weitere Bearbeitung zurück. In diesem Fall ist die Bibliothek für die weitere Rechnungsstellung zuständig.

Wieso erhalte ich erneut eine Rechnung/Zahlungserinnerung für Gebühren, die ich bereits bezahlt habe?

Es kann vorkommen, dass nicht alle Gebühren, die dasselbe Medium betreffen, mit derselben Rechnung verrechnet werden. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt gemäss dem Zeitpunkt ihrer Entstehung. Die Gebühren werden sechs bis acht Wochen nach Entstehung in Rechnung gestellt. So kann es vorkommen, dass beispielsweise Gebühren für die 1. und 2. kostenpflichtigen Rückrufe eines Mediums (je CHF 5.00) im April verrechnet werden, die Gebühren vom 3. kostenpflichtigen Rückruf desselben Mediums (CHF 10.00) allerdings erst im Mai. Somit kann der Eindruck entstehen, Sie würden eine Rechnung für Gebühren erhalten, die Sie bereits bezahlt haben. Bitte beachten Sie deshalb im Gebührenbeschrieb, um welche Mahnstufe es sich handelt.

Sollten Sie die Gebühren bereits in der Bibliothek beglichen haben oder haben Sie Fragen oder Beanstandungen bezüglich der Gebühren, wenden Sie sich bitte direkt an die auf der Rechnung/Zahlungserinnerung bei der entsprechenden Position aufgeführten Bibliothek.

Wurde Ihre Frage nicht beantwortet?

Wenn Ihre Frage in den obigen FAQ’s nicht beantwortet wurde, freuen wir uns, wenn Sie uns über das Kontaktformular kontaktieren.